Viele gesetzlich Versicherte Patientendenken, dass sie sich eine privatärztliche Behandlung nicht leisten können.
Lassen Sie uns also kurz über Geld sprechen.
Die Kosten einer privatärztlichen Behandlung errechnen sich aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und diese wird vom Bundesgesundheitsministerium festgelegt.
Die letzte Änderung dieser Gebührenordnung war in den 90-er Jahren und liegt nun weit über 30 Jahre zurück; seither hat es keine Preisanpassung oder Inflationsausgleich mehr gegeben.
Lassen Sie mich nun aber einige konkrete Preise nennen, damit Sie sich eine Vorstellung machen können, was auf Sie zukommt:
Für weitergehende Untersuchungen oder Behandlungen erhalten Sie einen individuellen Kostenvoranschlag.
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